Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich ist die IPA gemäss den nationalen und internationalen Statuten aktiven und pensionierten Polizistinnen und Polizisten vorbehalten. Von diesem Grundsatz darf nicht abgewichen werden. Die zum Polizeidienst zugehörigen Personenkategorien sind im „Reglement über die Aufnahme von Personen“ der IPA Sektion Schweiz festgehalten und für die IPA Region Zentralschweiz verbindlich.Eine erfolgreich bestandene BBT-Prüfung gilt als zwingende Voraussetzung für einen Beitritt.

Was kostet die Mitgliedschaft

Die IPA Zentralschweiz erhebt einen Mitgliederbeitrag von CHF 35.00 pro Mitglied und Jahr. Hinzu kommt eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 15.00 pro Person. 

Vergünstigungen

Unsere Mitglieder profitieren von diverse Vergünstigungen.Auf der nationalen Website findest du eine Auflistung aller Aktionen, von der du als IPA Zentralschweiz Mitglied profitieren kannst.

Wie kann ich Mitglied werden

Wer die Aufnahmekriterien erfüllt kann das Online-Beitrittsformular vollständig ausfüllen. Der Vorstand prüft die Aufnahmegesuche. Umstrittene Aufnahmegesuche werden dem Nationalbüro vorgelegt. Dieses entscheidet in letzter Instanz über das Gesuch.Die Gründe für eine allfällige Abweisung des Gesuchs durch den Vorstand müssen nicht bekanntgegeben werden. Dem bzw. der Abgewiesenen steht der Rekurs an das Nationalbüro offen. Abgewiesene Gesuche werden dem Nationalbüro und den anderen IPA Regionen schriftlich gemeldet.

Wann erlischt meine Mitgliedschaft

Die Vereinszugehörigkeit erlischt durch freiwilligen Austritt, durch Ableben, durch Austritt aus dem Polizeidienst (ausgenommen beim Wechsel in eine andere, gemäss des Reglements über die Aufnahme von Personen zur Mitgliedschaft berechtigten Personenkategorie) und durch Ausschluss durch die Generalversammlung.Freiwillige Austritte aus der IPA Region Zentralschweiz sind dem Vorstand bis spätestens am 31.12. des laufenden Jahresschriftlich zu melden. Tritt ein Mitglied aus dem Polizeidienst aus und hat kein weiteres Anrecht auf eine Mitgliedschaft, so erlischt die Mitgliedschaft mit dem Austritt aus dem Polizeidienst.